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Vermietungskriterien

Zürich hat einen hohen Anteil an älteren Personen mit tiefem Einkommen. Ihnen fühlt sich die SAW verpflichtet. Rund 80 Prozent der SAW-Wohnungen sind mit Darlehen der Wohnbauförderungsprogramme vergünstigt.

Allgemeine
Voraussetzungen

Alter: Zum Zeitpunkt des Wohnungsbezugs müssen Sie mindestens 60 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren und anderen Formen von Zweipersonenhaushalten muss nur eine Person dieses Mindestalter erreicht haben.

Nationalität: Ihre Nationalität spielt keine Rolle. In den Siedlungen der SAW finden Menschen aus verschiedenen Kulturen ein Zuhause: Personen mit Schweizer Bürgerrecht und mit Niederlassungsbewilligungen C, B oder F.

Wohnsitz: Ihr zivilrechtlicher Wohnsitz muss in den beiden letzten Jahren vor Bezug der Wohnung ununterbrochen in der Stadt Zürich gewesen sein. Über Details informiert Sie die Beratungsstelle Wohnen im Alter (WiA).

Maximales
Einkommen

Einkommen und Vermögen: Für die von der Wohnbauförderung unterstützten Wohnungen gelten spezielle Vermietungskriterien.
Das steuerbare Jahreseinkommen darf folgende Beträge nicht übersteigen:

Einpersonenhaushalte: CHF 49'200
Zweipersonenhaushalte: CHF 58'000

Bei einzelnen Siedlungen gibt es zusätzlich noch eine zweite Kategorie der Verbilligungsbeiträge. Bei diesen Wohnungen liegt die Obergrenze bei folgenden Beträgen:

Einpersonenhaushalte: CHF 58'000 Franken
Zweipersonenhaushalte: CHF 68'800 Franken

Bei beiden Kategorie-Varianten werden 5 Prozent jenes Teils des Vermögens, der 100'000 Franken übersteigt, zum Einkommen gezählt. Die Beratungsstelle Wohnen im Alter (WiA)berät Sie gerne persönlich in diesen Fragen.

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Die Beratungsstelle Wohnen im Alter (WiA) gibt Auskunft. Die WiA hilft Ihnen bei allen Fragen zu unseren 34 Siedlungsstandorten, unterstützt Sie im Entscheidungsprozess und nimmt Ihre Anmeldung entgegen.

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